» Vorschriften

GESCHÄFTSORDNUNG SCHULUNGSANGEBOT IN BERLIN
 
 § 1

Rahmenvorschriften
1. Die vorliegende Geschäftsordnung betrifft die erste Stufe (Level I) des Schulungsangebots aus dem Bereich der manuellen Therapie Fascial Manipulation© (Fasziale Manipulation) nach Luigi Stecco.
2. Schulungsveranstalter ist das Verlags- und Rehabilitationsgeschäft Odnova-Med 2 Paweł Poncyljusz, Lech Poncyljusz, S.C., das von Paweł Poncyljusz repräsentiert wird. Sitz des Geschäfts befindet sich in Stettin der  Jana III Sobieskiego 14 Str.

§ 2

Schulungsprogramm

1. Das Schulungsangebot umfasst zwei Zusammenkünfte, wobei jede von ihnen 3 Tage dauert. Die Zusammenkünfte erfolgen an folgenden Terminen:
-21.-23. Februar 2020
-27.-29. März 2020
2. Die Zusammenkunft findet am folgenden Ort statt: Staatlich anerkannte Lehrakademie für Physiotherapie Reichsstraße 90-93 14052 Berlin.
3. Der Schulungsveranstalter behält sich die Möglichkeit der Änderung des Veranstaltungsorts je nach Anzahl der Schulungsteilnehmer vor. Die Information über eine eventuelle Änderung des Veranstaltungsorts wird den Schulungsteilnehmern spätestens bis zum 21. Januar 2020 August bekanntgegeben.
4. Die Schulung wird vom prof. Antonio Stecco  geführt.
5. Die Schulung wird auf Englisch geführt,
6. Der Schulungsveranstalter behält sich die Möglichkeit der Änderung des Schulungsleiters im Falle von unvorhergesehenen Umständen, z. B. bei Krankheit des Schulungsleiters vor.
7. Der Schulungsveranstalter behält sich das Recht vor, die Schulung bei ungenügender Teilnehmeranzahl abzusagen. Die Information über eine eventuelle Schulungsstornierung wird den Schulungsteilnehmern spätestens bis zum 7. August 2018 bekanntgegeben.
8. Im Falle der Schulungsstornierung wird der eingezahlte Vorschuss den Schulungsteilnehmern innerhalb von 14 Tagen ab der Bekanntgabe der Information über die Schulungsstornierung zurückerstattet.
9. Im Falle der Schulungsstornierung haftet der Schulungsveranstalter für eventuelle Kosten, die den Schulungsteilnehmern in Zusammenhang mit der Reservierung der Übernachtung, Überfahrt nach Berlin entstehen, oder für sonstige zusätzliche Kosten, die mit dem Schulung in Verbindung stehen, nicht. 

§ 3

Gebühren

1. Der Schulungspreis beträgt pro Schulungsstufe 1000 Euro.
2. Die Schulungsgebühr ist an die Bankverbindung des Schulungsveranstalters zu überweisen:

Odnova-Med 2 Paweł Poncyljusz, Lech Poncyljusz S.C.
ul. Jana III Sobieskiego 14,
71-228 Stettin, Polen

Euro-Überweisungen:

ING Bank Śląski: PL 91105015591000009245085007

Bic: INGBPLPW

Polnischen Zloty-Überweisungen:

ING Bank Śląski: 13105015591000009245083986

3. Der Vorschuss auf die Teilnahmegebühr in Höhe von 400 Euro ist an die Bankverbindung des Schulungsveranstalters innerhalb von 7 Tagen ab der Übersendung des Anmeldeformulars an den Schulungsveranstalter zu entrichten.
4. Die Einzahlung des Vorschusses bildet die Grundlage für die Reservierung der Schulungsteilnahme.
5. Der Schulungsveranstalter übersendet dem Schulungsteilnehmer eine Rechnung an die im Anmeldeformular angegebene Adresse.
6. Der restliche Teil der Teilnehmergebühr in Höhe von 600 Euro ist an die Bankverbindung des Schulungsveranstalters bis zum 21. Februar 2020 zu entrichten.
7. Beim Vorliegen eines Rabattcodes und seiner Angabe im Anmeldeformular unterliegt der Schulungspreis einer Senkung in der Höhe des eingesetzten Rabattwerts, was in der Endabrechnung berücksichtigt wird.

§ 4

Rücktritt von der Schulungsteilnahme

1. Beim Rücktritt des Schulungsteilnehmers von seiner Schulungsteilnahme bis zum 21. Decembef 2020 wird der vollständige Vorschussbetrag zurückerstattet. Bei einem Rücktritt nach dem 21. December 2020 wird der eingezahlte Vorschuss nicht zurückerstattet.
2. Ein eventueller Rücktritt von der Schulungsteilnahme sollte an folgende Adresse übermittelt werden: berlin@fascialmanipulation.de 

§ 5

Schlussbestimmungen

1. Der Schulungsteilnehmer ist verpflichtet, dem Schulungsveranstalter eventuelle Änderungen seiner Kontaktdaten mitzuteilen. Der Schulungsveranstalter haftet für eventuelle Folgen der fehlenden Mitteilung der Kontaktdatenänderung seitens des Schulungsteilnehmers nicht.
2. Jegliche Vorbehalte und Unrichtigkeiten sind dem Schulungsveranstalter unverzüglich zu melden. Der Schulungsveranstalter verpflichtet sich zur Lösung eventueller Probleme nach Eingang eines schriftlichen Antrags, der von den interessierten Personen unterzeichnet wird.
3. Die vorliegende Geschäftsordnung tritt am 01 Mai 2019 in Kraft.

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